Rechtsprechung
RG, 28.09.1906 - II 437/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 4. Juli 1905 (R.G.Bl. S. 595) derjenige, welcher sich als Unternehmer von Pferderennwetten (sog. Buchmacher) des gewerbsmäßigen Glücksspiels (§ 284 St.G.B.'s) schuldig macht, durch dieselbe Handlung ein Vergehen gegen das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 39, 186
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Das Reichsgericht habe grundsätzlich die Steuerpflicht strafbarer Geschäfte verneint und dem Fiskus den Zugriff auf sämtliches Vermögen verwehrt, das aus strafwürdigem Verhalten hervorgegangen sei (unter Hinweis auf RGSt 37, 74 f.; 39, 186 [189]; 39, 269 [273]; 45, 97 [99]).